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Periodische Schutzraumkontrolle PSK

Periodische Schutzraumkontrolle

Die Stadt Thun muss gemäss gesetzlichem Auftrag des Kantons Bern alle zehn Jahre eine Kontrolle der Schutzräume durchführen. Im Thuner Gemeindegebiet gilt es über 1'600 Schutzräume zu prüfen.

In den Jahren 2021 - 2023 wurden die Räume gemäss den Vorgaben des Bundes und Kantons kontrolliert. Aktuell werden oder wurden die Abschlussberichte an die Eigentümer und Verwaltungen verschickt.

Was muss ich unternehmen, wenn mein Schutzraum Mängel aufweist?

Damit die Betriebsbereitschaft gewährleistet werden kann, ist es wichtig, dass der Unterhalt seriös ausgeführt wird. So kann auch der Werterhalt sichergestellt werden. Für den Unterhalt sind die Eigentümer verantwortlich.

Erläuterungen zur Schutzraumbaupflicht
(und Präzisierung zu Medienberichten)


Umfassende Informationen zu Mängelbehebung, Unternehmensvorschläge, Qualifikation/Einstufung meines Schutzraums usw. finden Sie unter folgendem Link:

Kanton Bern, Abteilung Bevölkerungsschutz, Schutzbauten

 

Weitere Informationen:

Merkblatt Unterhalt Schutzräume / Mängelcodeliste und Mängelbehebungsvorschläge
Hinweise des Kantons Bern zur Schutzraumkontrolle
Checkliste zur Schutzraumkontrolle für Verwaltungen


Kontaktadressen für Ihre Fragen

Für allgemeine Fragen zur Periodischen Schutzraumkontrolle:

Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär BSM
Papiermühlestrasse 17v
Postfach
3000 Bern 22
031 636 05 33
E-Mail